Für den ersten Antrag sind - unabhängig vom Einzelfall - grundsätzlich Angaben wie folgt nachzuweisen:
Angaben zu allen Personen im Haushalt durch Personalausweise oder Reisepässe (ggf. Kopie)
Angaben zu anerkannten Schwerbehinderungen und/oder Pflegegraden durch Schwerbehindertenausweis und/oder Bescheid der Pflegekasse
Angaben zur Miete durch eine vom Vermieter ausgestellte Bescheinigung (siehe auch das Formular „Vermieterbescheinigung“ bzw. das Formular „Antrag auf Wohngeld – Heimbewohner“)
Angaben zu den Belastungen selbstnutzender Eigentümerinnen und Eigentümer durch das Formular „Anlage zum Antrag auf Wohngeld – Lastenzuschuss“ und
eine von jedem Darlehensgeber ausgestellte Bescheinigung
(siehe auch das Formular „Fremdmittelbescheinigung zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss“)
Grundsteuerbescheid
Abrechnung von Verwaltungskosten (z.B. Hausgeldabrechnung)
Angaben zu jeglichem Einkommen aller Haushaltsmitglieder
z.B. für jedes Beschäftigungsverhältnis durch eine vom Arbeitgeber ausgestellte Bescheinigung
(siehe das Formular „Verdienstbescheinigung“)
z.B. für jede selbständig tätige Person durch eigene Erklärung im Formular „Angaben eines selbständigen Haushaltsmitgliedes“ mit den darin geforderten Unterlagen
z.B. für jede einzelne erhaltene Unterhaltszahlung in den letzten 6 Monaten durch Kontoauszüge oder einzelne Quittungen
z.B. vollständige Rentenbescheide bzw. aktuelle Rentenmitteilungen
z.B. vollständige Bescheide zu Lohn- und Einkommensersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Elterngeld
z.B. aktueller Kontoauszug zu Kindergeld, Unterhalt und Unterhaltsvorschuss
Angaben zu Abzugsbeträgen für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge durch Einkommensteuerbescheid (ggf. mit festgesetzter Einkommensteuervorauszahlung) und/oder Mitgliedsnachweis und aktuellem Kontoauszug oder Quittung zur Beitragszahlung
Angaben zu Kinderbetreuungskosten durch Rechnung und aktuellem Kontoauszug oder Quittung
Angaben zu den von Haushaltsmitgliedern geleisteten Unterhaltszahlungen in den zurückliegenden 12 Monaten durch Kontoauszüge oder einzelne Quittungen und zusätzlich das Formular „Erklärung zum geleisteten Unterhalt“
Mit dem Antrag auf Wohngeld soll auch ein Formular „Anlage Prüfung Kindesunterhalt" oder "Anlage Prüfung sonstiger Unterhalt“ ausgefüllt und unterschrieben für jeden einzelnen möglichen Unterhaltsanspruch beigefügt werden. Die darin gemachten Angaben sind ebenfalls durch Unterlagen nachzuweisen. Ein Unterhaltsanspruch ist auch möglich, wenn ein volljähriges Kind eine Ausbildung absolviert oder wenn ein Elternteil eines nichtehelichen Kindes wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes einer Erwerbstätigkeit nicht nachgehen kann.
Wenn Sie noch einen weiteren Wohnsitz außerhalb Flensburgs haben, ist darüber hinaus eine Bescheinigung der anderen Wohngeldstelle(n) darüber vorzulegen, dass dort kein Wohngeld (mehr) gezahlt wird.
Eine solche Bescheinigung ist auch vorzulegen, wenn Sie noch keine 12 Monate in Flensburg wohnen.