Wohngeld

Du kannst Wohngeld beantragen, wenn du ein niedriges Einkommen oberhalb der Grundsicherung hast und zu folgenden Personenkreis gehörst z.B.

erwerbstätige Familien, Alleinerziehende und Paare mit niedrigen Einkommen

Studierende, sofern nicht der gesamte Haushalt einen BAföG-Anspruch hat

Du kannst Wohngeld als Mietzuschuss erhalten. Das gilt, wenn du zum Beispiel:

Wohnraum gemietet haben

Wohnraum als Untermieterin oder Untermieter bewohnen

Wer kann mir bei fragen helfen?

Beim Studentenwerk gibt es die stelle für

Beratung studentisches Leben

beratung.fl@studentenwerk.sh

Wer hat Anspruch auf Wohngeld

Du hast Anspruch auf Wohngeld, wenn du …

1. … dem Grunde nach nicht (mehr) BAföG berechtigt bist.

Das ist zum Beispiel der Fall, wenn:

  • stattdessen ein Stipendium von einem Begabtenförderungswerk gezahlt wird,

  • die Förderungshöchstdauer überschritten ist,

  • ein Fachrichtungswechsel ohne wichtigen Grund oder zu spät erfolgte,

  • die Voraussetzungen für die Förderung einer weiteren Ausbildung (Zweitstudium) nicht erfüllt sind,  

  • der Leistungsnachweis nicht vorgelegt wurde oder

  • die Altersgrenze überschritten wurde.

  • Studierende, sofern nicht der gesamte Haushalt einen BAföG-Anspruch hat

Wo beantrage ich Wohngeld?

Wohngeld wird bei der Wohngeldbehörde der Stadt/Gemeinde beantragt. Dies ist mittlerweile auch online möglich. Dabei sind entsprechende Formblätter mit Nachweisen (Einkommen, Mietvertrag, ggf. Kontoauszüge, BAföG Ablehnungsbescheid, …) vorzulegen.

Du hast erst ab dem Monat der Beantragung Anspruch auf Wohngeld. Zur Fristwahrung kannst du auch zunächst einen formlosen Antrag stellen.

Wer bekommt kein Wohngeld?
  • Förderung der Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

  • Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld

  • Sicherung des Lebensunterhaltes während der Teilnahme am Sonderprogramm "Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen und arbeitslosen Fachkräften aus Europa" (MobiPro-EU)

Proberechnung Wohngeld der Stadt Flensburg

Mit unserem Angebot einer Wohngeld Probeberechnung können Sie auf Basis Ihrer Angaben unverbindlich das monatliche Wohngeld berechnen. Ihr tatsächlicher Wohngeldanspruch kann nur im Rahmen eines schriftlichen Antrages nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen ermittelt werden. Die von Ihnen in der Wohngeld Probeberechnung eingegebenen Daten werden nicht gespeichert!

Bitte beachten Sie, dass die durchgeführte Probeberechnung auf dem Rechtsstand 01.01.2023 basiert. Probeberechnungen mit älteren Rechtsständen sind leider nicht mehr möglich.

Verfahrensablauf
  • Sie stellen Ihren Antrag schriftlich mit dem dafür vorgesehenen Formular oder mithilfe des Onlinedienstes.

  • Das Formular können Sie per Post an die für Sie zuständige Wohngeldstelle senden oder persönlich abgeben.

  • Die Behörde prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.

Erforderliche Unterlagen

Für den ersten Antrag sind - unabhängig vom Einzelfall -  grundsätzlich Angaben wie folgt nachzuweisen:

  • Angaben zu allen Personen im Haushalt durch Personalausweise oder Reisepässe (ggf. Kopie)

  • Angaben zu anerkannten Schwerbehinderungen und/oder Pflegegraden durch Schwerbehindertenausweis und/oder Bescheid der Pflegekasse

  • Angaben zur Miete durch eine vom Vermieter ausgestellte Bescheinigung (siehe auch das Formular „Vermieterbescheinigung“ bzw. das Formular „Antrag auf Wohngeld – Heimbewohner“)

  • Angaben zu den Belastungen selbstnutzender Eigentümerinnen und Eigentümer durch das Formular „Anlage zum Antrag auf Wohngeld – Lastenzuschuss“ und

    • eine von jedem Darlehensgeber ausgestellte Bescheinigung
      (siehe auch das Formular „Fremdmittelbescheinigung zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss“)

    • Grundsteuerbescheid

    • Abrechnung von Verwaltungskosten (z.B. Hausgeldabrechnung)

  • Angaben zu jeglichem Einkommen aller Haushaltsmitglieder

    • z.B. für jedes Beschäftigungsverhältnis durch eine vom Arbeitgeber ausgestellte Bescheinigung
      (siehe das Formular „Verdienstbescheinigung“)

    • z.B. für jede selbständig tätige Person durch eigene Erklärung im Formular „Angaben eines selbständigen Haushaltsmitgliedes“ mit den darin geforderten Unterlagen

    • z.B. für jede einzelne erhaltene Unterhaltszahlung in den letzten 6 Monaten durch Kontoauszüge oder einzelne Quittungen

    • z.B. vollständige Rentenbescheide bzw. aktuelle Rentenmitteilungen

    • z.B. vollständige Bescheide zu Lohn- und Einkommensersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Elterngeld

    • z.B. aktueller Kontoauszug zu Kindergeld, Unterhalt und Unterhaltsvorschuss

  • Angaben zu Abzugsbeträgen für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge durch Einkommensteuerbescheid (ggf. mit festgesetzter Einkommensteuervorauszahlung) und/oder Mitgliedsnachweis und aktuellem Kontoauszug oder Quittung zur Beitragszahlung

  • Angaben zu Kinderbetreuungskosten durch Rechnung und aktuellem Kontoauszug oder Quittung

  • Angaben zu den von Haushaltsmitgliedern geleisteten Unterhaltszahlungen in den zurückliegenden 12 Monaten durch Kontoauszüge oder einzelne Quittungen und zusätzlich das Formular „Erklärung zum geleisteten Unterhalt“

Mit dem Antrag auf Wohngeld soll auch ein Formular „Anlage Prüfung Kindesunterhalt" oder "Anlage Prüfung sonstiger Unterhalt“ ausgefüllt und unterschrieben für jeden einzelnen möglichen Unterhaltsanspruch beigefügt werden. Die darin gemachten Angaben sind ebenfalls durch Unterlagen nachzuweisen. Ein Unterhaltsanspruch ist auch möglich, wenn ein volljähriges Kind eine Ausbildung absolviert oder wenn ein Elternteil eines nichtehelichen Kindes wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes einer Erwerbstätigkeit nicht nachgehen kann.

Wenn Sie noch einen weiteren Wohnsitz außerhalb Flensburgs haben, ist darüber hinaus eine Bescheinigung der anderen Wohngeldstelle(n) darüber vorzulegen, dass dort kein Wohngeld (mehr) gezahlt wird.

Eine solche Bescheinigung ist auch vorzulegen, wenn Sie noch keine 12 Monate in Flensburg wohnen.

Setz dich gerne mit uns in Kontakt.

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im Gebäude 14 hinter dem B-Gebäude