Nachteils-Ausgleich

Studierende in besonderen Lebenslagen haben Nachteile in ihrem Studium. Zum Beispiel:

  • Du brauchst mehr Zeit bei einer Prüfung wegen einer Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS).
  • Du musst während einer Prüfung Blutzucker messen und Insulin spritzen
  • Du bist seh- oder hörbeeinträchtigt und benötigst eine personelle Assistenz.
  • Du bist sprechbeeinträchtigt und kannst keine mündlichen Prüfungen leisten.
  • Du pflegst oder betreust jemanden und hast zu oft gefehlt. Deshalb musst du eine Laborleistung auf einem anderen Weg als gefordert erbringen
  • usw.

Deshalb kannst du einen Ausgleich deines Nachteils beantragen. Das bedeutet, dass du für dein Studium andere Bedingungen bekommst. Dadurch kannst du deine Fähigkeiten nachweisen und deine Beeinträchtigung benachteiligt dich nicht. Du wirst dabei nicht bevorzugt. Inhalt und Umfang deiner Prüfungs- oder Studienleistung bleiben gleich.

ACHTUNG: Nachteils-Ausgleiche gibt es nicht nur für Prüfungen. Du kannst sie für alle Bereiche deines Studiums beantragen.

Wer kann das beantragen?

Studierende, in besonderen Lebenslagen:

  • Behinderung / Beeinträchtigung

  • chronische oder psychische Erkrankung,

  • mit Kind unter 14 Jahren,

  • pflegebedürftige Angehörige pflegen,

  • im Mutterschutz / Elternzeit.

Du bist nicht sicher, ob du betroffen bist? Melde dich gerne bei einem dieser Ansprechpartner:

Wie kann dir geholfen werden?

Deine individuelle Benachteiligung bestimmt, welchen Nachteils-Ausgleich du bekommst. Außerdem ist die Situation entscheidend, in der du den Nachteils-Ausgleich brauchst. Zum Beispiel:

  • du darfst während einer Klausur ein Hilfsmittel benutzen, z. B. Notebook, Lupe, Rechtschreibprüfung

  • du bekommst mehr Zeit zur Bearbeitung,

  • du darfst ein Notebook mit Rechtschreibprüfung benutzen und bekommst mehr Zeit

  • du bekommst einen eigenen Raum für die Prüfung,

  • Anwesenheitspflichten werden gelockert

  • weitere Beispiele findest du beim Deutschen Studierendenwerk

Das sind nur einige Beispiele. Bitte frag nach (siehe oben) und lass dich auf jeden Fall beraten.

Wie lange gilt ein Nachteils-Ausgleich?

Den Nachteils-Ausgleich beantragst du:

  • für einen begrenzten Zeitraum oder

  • für die Dauer deines Studiums.

Wie stellst du den Antrag auf Nachteils-Ausgleich?

Stell den Antrag so früh wie möglich. Beantrage spätestens, wenn du dich zur Prüfung anmeldest. Füll dieses Formblatt zum Nachteilsausgleich aus. WICHTIG: Begründe darin genau, inwiefern du in deinem Studium eingeschränkt bist. Außerdem: Beschreibe genau, wie dein Nachteil ausgeglichen werden kann, zum Beispiel:

Statt: Ich brauche mehr Zeit.:

  • Ich benötige XX Minuten mehr Zeit für eine X-Stunden Klausur.

  • Ich benötige eine Woche mehr Zeit, um meine Hausarbeit zu bearbeiten.

barrierefreie Unterlagen, zum Beispiel:

  • Statt: größere Schriftgröße - Die Aufgabe muss eine Schriftgröße von XX pt haben.

  • einfache Sprache gemäß DIN Norm 8581-1

  • usw.

technische Hilfsmittel, zum Beispiel:

  • Ich benötige ein Notebook mit der Spezialsoftware XXX zum Vorlesen.

  • Ich benötige eine Lupe

  • Ich benötige ein Notebook, dass mit einen Diktiergerät gekoppelt werden kann und eine Rechtschreibprüfung hat.

  • usw.

Erbringe den Nachweis für den Nachteil, der dir ausgeglichen werden soll:

bei Behinderung/Beeinträchtigung, psychischer und chronischer Erkrankung

  • fachärztliches Attest(e) oder Gutachten nicht älter als sechs Monate (Du hast eine unveränderbare Beeinträchtigung? Dann dürfen die Bescheinigungen im Einzelfall auch älter sein – frag nach)

  • möglicht mit Angaben vom Gutachter/Aussteller des Attests, wie dir geholfen werden kann.

bei Mutterschutz, Elternzeit oder Elternschaft für Kinder unter 14 Jahren:

  • eine Kopie der Geburtsurkunde deines Kindes

bei Pflege für nahe Angehörige eine ärztliche Bescheinigung

  • über die persönliche Betreuung von Angehörigen mit anerkannter Pflegestufe

  • oder den Nachweis über den Pflegegeldbescheid

Schick den Antrag an den Prüfungsausschuss unter pruefungsausschuss@hs-flensburg.de.

Wer hilft dir bei der Beantragung?
Was sind die rechtlichen Grundlagen?
  • § 3 Abs. 5 Schleswig-Holsteinische Hochschulgesetz (HSG)

  • § 20 der Prüfungs- und Verfahrensordnung (PVO) der Hochschule Flensburg

  • Art. 3 Abs. 3 (2) Grundgesetz

  • Art. 5 Abs. 2 UN-Behindertenrechtskonvention  

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