Im Senat sind sämtliche Statusgruppen unserer Hochschule vertreten – Professorinnen und Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Beschäftigte aus der Verwaltung und dem nichtwissenschaftlichen Dienst und natürlich die Studierenden. Er repräsentiert unsere Hochschule also in ihrer ganzen Vielfalt.
Die vielfältigen Aufgaben des Senates sind im Hochschulgesetz (insbesondere unter § 21) geregelt. Der Senat wählt zum Beispiel die Mitglieder des Präsidiums und kann sie auch abwählen. Außerdem beschließt der Senat die Verfassung und Satzungen unserer Hochschule und entscheidet über den Haushaltsplan sowie den Struktur- und Entwicklungsplan.
Die Senatssitzungen finden – außer in den Monaten Februar und August – an jedem 3. Mittwoch im Monat statt.