Fachbereich und Konvent

An unserer Hochschule gibt es vier Fachbereiche. Die Fachbereiche haben wichtige Aufgaben:

  • Verwaltung der Personal- und Sachmittel des Fachbereichs,
  • Vollständigkeit des Lehrangebots sicher stellen,
  • ordnungsgemäße Durchführung von Studiengängen,
  • Förderung
    • der wissenschaftlichen Forschung,
    • Wissens- und Technologietransfers sowie
    • Weiterbildung,
  • Maßnahmen der Qualitätssicherung nach § 5 HSG,
  • Vorbereitung von Berufungen (ProfessorInnen),
  • Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses,
  • die Mitwirkung bei der Studienberatung nach § 48 HSG.

Jeder Fachbereich wird von einem Dekanat geleitet. Es bereitet unter anderem die Beschlüsse des Fachbereichskonvents vor und führt sie aus.

Konvente

Jeder Fachbereich hat einen Fachbereichskonvent, der sich in der Regel einmal monatlich trifft. Im Fachbereichskonvent sind alle Mitgliedergruppen des Fachbereichs vertreten. Es gibt dreizehn Mitglieder, davon zwei studentische Vertreter. Die Mitglieder des Fachbereichkonvents beraten und entscheiden in allen Angelegenheiten des Fachbereichs (§ 29 HSG). Davon ausgenommen sind Angelegenheiten, die laut HSG oder der Verfassung anders geregelt sind.

Die studentische Vertretung wird für ein Jahr gewählt. Alle übrigen Mitglieder haben eine Amtszeit von zwei Jahren. Die Amtszeit beginnt am 1. August eines Jahres und endet am 31. Juli.

Es ist extrem wichtig, dass es studentische Vertreter im Konvent gibt. Unsere Arbeit dort wird wertgeschätzt und unsere Meinung zählt. Häufig gibt unsere Einschätzung/unser Wunsch den Ausschlag bei einer Entscheidung.

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Opening Hours

Monday–Thursday
9:00 AM – 1:00 PM
Friday–Sunday
closed

Location

im Gebäude 14 hinter dem B-Gebäude