Widerspruch

Widerspruch Prüfung

Der Prüfungsausschuss kann dir helfen, wenn die Bewertung einer Prüfungsleistung nachweisbar willkürlich oder formal fehlerhaft war. Er prüft in bestimmten Fällen auch Rücktritte von Prüfungen. Du kannst innerhalb einer Frist Widerspruch erheben gegen die Entscheidung eines Prüfungsberechtigten, des Prüfungsausschusses und der oder des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses . Die Frist ergibt sich aus § 21 der aktuellen Prüfungsverfahrensordnung.

Widerspruch Nachteils-Ausgleich

Dein Antrag auf Nachteils-Ausgleich wurde abgelehnt? Dagegen kannst du Widerspruch einlegen. Lass dich vorher bitte unbedingt beraten von einer dieser Personen:

Wie legst du Widerspruch ein?

Geh unbedingt zur Klausureinsicht bevor du Widerspruch gegen eine Bewertung einlegst. Lass dir erklären, wo du Fehler gemacht hast und wie sich das auf deine Bewertung auswirkt. Es gibt keine Klausureinsicht? Dann fordere bei deiner Lehrkraft ein schriftliches Prüfungsgutachten an (kannst du auch machen, wenn du schon zur Klausureinsicht warst). Das Gutachten muss dir gemäß Urteil des Bunderverwaltungsgerichts 6 C 10.21 vom 30.11.2022 ausgehändigt werden. Wenn deine Lehrkraft sich sträubt, kannst du das Prüfungsamt oder den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses um Unterstützung bitten.

Du bist nach dem Termin mit deiner Lehrkraft immer noch der Meinung, dass deine Bewertung nicht korrekt ist? Den Widerspruch reichst du innerhalb der Frist laut § 21 der aktuellen Prüfungsverfahrensordnung schriftlich beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses ein. Aktuell (22.04.2026) ist das innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Note. In der Praxis handhabt die Hochschule das so, dass du deinen Widerspruch im Prüfungsmanagement bei dem Mitarbeiter einreichst, der deinen Studiengang betreut. Dort kannst du auch hingehen und deinen Widerspruch aufschreiben lassen.

Du muss in deinem Widerspruch begründen und nachweisen, warum die Bewertung willkürlich oder formal fehlerhaft war. Zusammen mit deinem Widerspruch gibst du auch alle Unterlagen ab, die deine Argumentation belegen. Gib auch das Prüfungsgutachten mit ab, wenn du eines bekommen hast.

Was passiert mit deinem Widerspruch?

Der Prüfungsausschuss legt deinen Widerspruch der Person vor, die deine Bewertung vorgenommen hat. Deine Lehrkraft muss eine Stellungnahme zu deinem Widerspruch abgeben, die du zur Kenntnis erhältst. Der gesamte Vorgang wird dann an den Prüfungsausschuss weitergeleitet, der über deinen Widerspruch entscheidet. Der Prüfungsausschuss tagt aktuell vier Mal im Jahr.

Du kannst gegen die Entscheidung des Prüfungsaussschusses innerhalb eines Monats nach Zustellung des Widerspruchsbescheides Klage vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht erheben.

WICHTIG

Wir sind alle Menschen und Menschen machen Fehler. Im Normalfall will dich hier an der Hochschule niemand "rausprüfen". Deshalb ist es wichtig, dass du vor einem Widerspruch mit deinem PrüferIn sprichst. Manche Lehrende unterrichten dich mehrfach im Verlauf deines Studiums. Da ist es ungünstig, wenn die Stimmung zwischen euch "vergiftet" ist.

Sehr häufig erkennt im Dialog eine Person ihren (Denk-)fehler. Oder es wird eine gemeinsame Lösung gefunden. Für alle anderen Fälle kannst du Hilfe vom Prüfungsausschuss bekommen, der sich die Angelegenheit objektiv anschaut und bei nachweislich willkürlichen Bewertungen oder formalen Fehlern einschreitet.

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