Du wirst vor der Prüfung gefragt, ob du dich krank fühlst. Trittst du im prüfungsunfähigen Zustand die Prüfung an, dann verzichtest du auf dein Rücktrittsrecht. ABER: Deine die Erkrankung tritt erst nach Beginn der Prüfung auf? Oder deine leichte Erkältung verschlimmert sich während der Prüfung so massiv, dass du prüfungsunfähig wirst?
Informiere in diesem Fall unbedingt die Aufsichtsperson und lass sie deine Erkrankung protokollieren. Anschließend musst du zum Arzt und deine Erkrankung sowie den Zeitpunkt ihres Auftretens feststellen und dokumentieren lassen. Folgende Nachweise musst du unverzüglich vorlegen:
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Formular Bescheinigung Prüfungsunfähigkeit
Formular zum Klausurrücktritt zusammen
In diesem Fall prüft und entscheidet der Prüfungsausschuss, ob deine Prüfungsunfähigkeit anerkannt werden kann oder ob deine Klausur mit 5,0 bewertet wird.