Prüfungen

Wichtige Termine und Informationen zu Prüfungen

Jedes Jahr werden die Prüfungszeiträume, Prüfungstermine, Prüfungsaufsicht usw. geplant. Die Termine und weitere Informationen des Prüfungsmanagements findest du hier.

Prüfungsrücktritt

Du bist krank und kannst deine Prüfung nicht schreiben? Dein Kind ist krank? Ein pflegebedürftiger Angehöriger ist krank? Du hast andere wichtige Gründe, warum du deine Prüfung nicht machen kannst?

Der Rücktritt und das Versäumnis einer Prüfung sind in § 18 der Prüfungsverfahrensordnung (PVO) der Hochschule Flensburg geregelt.

Die Formulare der Hochschule Flensburg für den Prüfungsrücktritt findest du hier.

  • WICHTIG: Der Hochschule müssen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von drei Werktagen nach der Prüfung die Nachweise mit den Formularen für deine Prüfungsunfähigkeit schriftlich vorliegen.
  • ACHTUNG: Auch der Samstag ist ein Werktag!
  • Sofern du die Nachweise nicht innerhalb von drei Werktagen vorlegen kannst, musst du das Prüfungsmanagement innerhalb dieser Frist informieren, dass du die Unterlagen nicht rechtzeitig vorlegen kannst.
  • Am Besten schickst du die Unterlagen per Email. Die Email muss von deiner Hochschul-Emailadresse gesendet werden.

Du musst je nach Grund für deinen Rücktritt/dein Versäumnis folgende Unterlagen beim Prüfungsmanagement abgeben:

Rücktritt wegen Krankheit
  • Formular Klausurrücktritt ausfüllen und unterschreiben

  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) von deinem Arzt

  • Formular Prüfungsunfähigkeit von deinem Arzt ausgefüllt und unterschrieben

Erkrankung deines Kindes

Dein Kind ist krank und du machst nachts kein Auge zu? Überleg dir gut, ob du in diesem Zustand eine Prüfung ablegen möchtest. Leider kennen wir Studierende, die ihre letzte Prüfung auf diese Weise im Drittversuch "versemmelt" haben. Damit kannst du deinen Studiengang nicht abschließen, auch nicht an einer anderen Hochschule. Bei Krankheit deines Kindes kannst du von deiner Prüfung zurücktreten. Dafür musst du folgende Nachweise unverzüglich vorlegen.

  • Ärztliche Bescheinigung bei Erkrankung eines Kindes

  • Formular für den Klausurrückritt

Erkrankung eines pflegebedürftigen Angehörigen
  • Formular Klausurrücktritt

  • ärztliche Bescheinigung über die Erkrankung deines pflegebedürftigen Angehörigen

  • Beleg deiner Pflegetätigkeit

Prüfungsunfähigkeit während der Prüfung

Du wirst vor der Prüfung gefragt, ob du dich krank fühlst. Trittst du im prüfungsunfähigen Zustand die Prüfung an, dann verzichtest du auf dein Rücktrittsrecht. ABER: Deine die Erkrankung tritt erst nach Beginn der Prüfung auf? Oder deine leichte Erkältung verschlimmert sich während der Prüfung so massiv, dass du prüfungsunfähig wirst?

Informiere in diesem Fall unbedingt die Aufsichtsperson und lass sie deine Erkrankung protokollieren. Anschließend musst du zum Arzt und deine Erkrankung sowie den Zeitpunkt ihres Auftretens feststellen und dokumentieren lassen. Folgende Nachweise musst du unverzüglich vorlegen:

  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

  • Formular Bescheinigung Prüfungsunfähigkeit

  • Formular zum Klausurrücktritt zusammen

In diesem Fall prüft und entscheidet der Prüfungsausschuss, ob deine Prüfungsunfähigkeit anerkannt werden kann oder ob deine Klausur mit 5,0 bewertet wird.

Rücktritt aus wichtigem Grund

Bei einem Rücktritt aus wichtigem Grund entscheidet der Prüfungsausschuss, ob der Rücktritt bzw. das Versäumnis deiner Prüfung als Prüfungsversuch gewertet wird oder nicht. Mögliche Gründe sind:

  • besondere psychische Belastungen, z. B. ein Verkehrsunfall, Tod von nahen Angehörigen, schwere Erkrankung eines Angehörigen, usw.

  • Die Bewertungskriterien des Dozenten sind nicht nachvollziehbar. Auf mehrfache Nachfragen erhältst du vom Dozenten keine Antwort. In so einem Fall musst du unbedingt VOR dem Prüfungstermin deinen Rücktritt beim Prüfungsmanagement erklären.

  • usw.

Kontaktiere bitte umgehend das Prüfungsmanagement und erfrage, welche Nachweise neben dem Formular Klausurrücktritt benötigt werden.

Prüfungsausschuss / Widerspruch

Der Prüfungsausschuss der Fachbereiche trifft alle Entscheidungen, die den organisatorischen Ablauf der Prüfungen betreffen. Er stellt das endgültige Nichtbestehen einer Bachelor- oder Masterprüfung fest und gibt Anregungen zur Reform der Prüfungs- und Studienordnungen. Außerdem entscheidet er über die Widersprüche der Studierenden.

Das studentische Mitglied kann im Prüfungsausschuss nur bei der Erörterung grundsätzlicher und organisatorischer Angelegenheiten mitbestimmen. In allen anderen Angelegenheiten übt das studentische Mitglied eine beratende Funktion aus

Lesefassung der Prüfungsverfahrensordnung

In der Prüfungsverfahrensordnung der Hochschule sind fachübergreifende Bestimmungen für Prüfungen und Prüfungsverfahren definiert. Darüber hinaus gibt es Prüfungs- und Studienordnungen für jeden Studiengang.

Formulare des Prüfungsmanagements

Widerspruch in Bewertungsangelegenheiten

Du wurdest ungerecht beurteilt bei einer Prüfung? Du hast eine Prüfung nicht bestanden und glaubst, das ist falsch? Es gibt Probleme mit der Gültigkeit deines Prüfungsrücktrittes? Der Prüfungsausschuss kann dir helfen, wenn eine Bewertung nachweisbar willkürlich oder formal fehlerhaft war. Du kannst innerhalb einer Frist Widerspruch erheben gegen die Entscheidung eines Prüfungsberechtigten, des Prüfungsausschusses und der/des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses .

Wichtige Informationen zu Widersprüchen haben wir hier zusammengetragen.

Setz dich gerne mit uns in Kontakt.

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Montag–Donnerstag
09:00–13:00 Uhr
Freitag–Sonntag
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im Gebäude 14 hinter dem B-Gebäude