Regeln

Die Regeln werden im Laufe des Planungsprozesses ständig aktualisiert. Die hier aufgeführten Regeln dienen als Orientierungshilfe für die Teilnehmer. Es gelten nur die Regeln, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung an die Teilnehmer weitergegeben werden

Allgemein
  1. Alle Mitglieder einer Mannschaft, die bei der Rennleitung angemeldet sind, gelten als Teilnehmer im Sinne dieses Reglements und haben sich entsprechend zu verhalten.

  2. Akzeptanz der Regeln

    1. Mit der Teilnahme oder der Absicht, an einer nach diesen Regeln durchgeführten Regatta teilzunehmen, erklärt sich jeder Teilnehmer und Bootseigner damit einverstanden, diese Regeln zu akzeptieren.

    2. Eine unterstützende Person, die Unterstützung leistet, erklärt sich mit diesen Regeln einverstanden.

    3. Die Annahme der Regeln beinhaltet das Einverständnis

      • sich an die Regeln zu halten;

      • die gemäß den Regeln verhängten Sanktionen und sonstigen Maßnahmen vorbehaltlich der darin vorgesehenen Rechtsbehelfs- und Überprüfungsverfahren als endgültige Entscheidung in allen Angelegenheiten, die sich aus den Regeln ergeben, zu akzeptieren.

      • in Bezug auf eine solche Entscheidung kein Gericht anzurufen, das nicht in den Regeln vorgesehen ist; und

      • jeder Wettkämpfer und Bootseigner muss sicherstellen, dass seine Hilfspersonen mit den Regeln vertraut sind.

    4. Der für jedes Boot verantwortliche Kapitän muss sicherstellen, dass alle Teilnehmer der Mannschaft über ihre Pflichten im Rahmen dieser Regeln informiert sind.

  3. Jeder Teilnehmer muss sich gemäß der Konvention des Fair Play und des Sportsgeistes verhalten.

  4. Die Teilnehmer sind für Schäden, Verletzungen und den Verlust von Leben selbst verantwortlich.

  5. Teilnehmer, die die Natur oder fremdes Eigentum gefährden, werden von allen Rennen disqualifiziert. Ebenso werden alle Teilnehmer disqualifiziert, die sich unfair verhalten oder sich nicht an die Konvention des Sportsgeistes halten.

  6. Es ist verboten, etwas zu stehlen.

  7. Es ist verboten, ohne Erlaubnis des Eigentümers etwas von einem anderen Teilnehmer zu leihen oder zu mieten.

  8. Die IWR ist offen für alle von Studenten konstruierten und gebauten Wasserfahrräder. Die Crew muss ebenfalls aus Studenten bestehen.

    1. Boote von Absolventen oder Boote, die von Absolventen betrieben werden, dürfen teilnehmen, sind aber in der Endwertung ausgeschlossen.

  9. Messung

    1. Jedes Boot wird zu Beginn der IWR vermessen und erhält eine Messplakette, um zur Teilnahme berechtigt zu sein.

    2. Zwischen den Wettfahrten werden stichprobenartige Kontrollen durchgeführt. Jeder Regelverstoß führt zu einer Strafe, drei Strafen führen zur Disqualifikation des Bootes.

  10. jedes Team benennt einen Teilnehmer als „Teamvertreter“, der für die Organisatoren über Handy/Whatsapp erreichbar ist. Der Zweck ist es, eine zentrale Anlaufstelle für alle Dinge zu haben, die die Verwaltung/Organisation der Veranstaltung betreffen.

Offizielle Regeln
  1. Die englische Fassung ist maßgebend.

  2. Änderungen der offiziellen Regeln oder ungesicherte Entscheidungen:

    1. Entscheidungen über Änderungen der Regeln, die die Rennen betreffen, werden vom Rennkomitee getroffen, das aus vier Personen besteht.

    2. Wenn die Kapitäne mit einer Entscheidung der Wettfahrtleitung sehr unzufrieden sind, haben sie die Möglichkeit, diese Entscheidung auf der nächsten Kapitänsversammlung zu diskutieren.

    3. Die Organisatoren der IWR 2024 haben das letzte Wort bei Entscheidungen, die die Gesamtorganisation, die Sicherheit und den Zeitplan betreffen, da sie persönlich verantwortlich sind und somit die offiziellen Vertreter gegenüber den Behörden sind.

  3. Jegliche Änderungen der Offiziellen Regeln werden an der Anschlagtafel bekannt gegeben.

Sicherheit
  1. Alle Teilnehmer sind für ihr Verhalten selbst verantwortlich.

  2. Schwimmwesten müssen an Bord eines jeden Wasserrades und zu jeder Zeit auf dem Wasser getragen werden.

  3. Alle Teilnehmer müssen sich an die Anweisungen der Sicherheitscrew halten.

  4. Alle Teilnehmer sind verpflichtet, einer Person oder einem Boot in Gefahr jede mögliche Hilfe zukommen zu lassen. Wenn in einem solchen Fall ein Rennen von einem Teilnehmer abgebrochen werden muss, kann das Rennen bei gutem Sportsgeist wiederholt werden.

  5. Die Teilnehmer dürfen nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Substanzen stehen, wenn sie ein Boot steuern oder mit Werkzeugen oder Maschinen arbeiten.

  6. Jedes Boot mit offenem Rumpf muss mit mindestens zwei getrennten Auftriebskörpern ausgestattet sein, die das Boot über Wasser halten können, wenn es gekentert ist oder durch Schwell, Kielwasser oder Wellen Wasser eindringt.

  7. Elektrische Bilgepumpen sind erlaubt. Entscheidet sich ein Team für den Einsatz einer elektrischen Lenzpumpe, muss diese bei jedem Rennen an Bord sein.

  8. Jeder Teilnehmer, der gegen diese Anweisungen oder Regeln verstößt, kann disqualifiziert werden.

  9. Jeder Verstoß gegen die Regeln auf dem Wasser führt zu einer Strafe pro Boot. Bei 3 Strafen wird das Boot von der IWR 2024 disqualifiziert.

Verhalten auf dem Regattagelände
  1. Werft FSG

    1. Die Werft FSG ist eine Arbeitswerft, daher ist alles außer den gekennzeichneten Wegen, der Kantine und der Boxengasse verboten.

    2. Jeder Werftmitarbeiter ist befugt, die Wege für seine Arbeit zu sperren. Die Teilnehmer haben den Anordnungen der Werftmitarbeiter ausnahmslos und widerspruchslos Folge zu leisten.

    3. Die Teilnehmer dürfen sich nur zwischen 0800 und 2000 Uhr auf dem Werftgelände aufhalten. Zum Beispiel: Niemand darf über Nacht in der Boxengasse bleiben, egal aus welchem Grund!

    4. Jeder Teilnehmer, der das Werftgelände verlässt oder betritt, muss sich bei den Registrierungsstellen des IWR melden. Eine Meldestelle befindet sich am Werfttor und eine auf dem Pier, wo die Boote zu Wasser gelassen werden können. Diese Regelung gilt ausdrücklich auch für alle, die pro Boot aus- und einsteigen. Die Organisatoren müssen zu jedem Zeitpunkt wissen, wie viele Personen sich auf dem Gelände befinden.

    5. Es dürfen keine privaten Boote (außer den teilnehmenden Wasserfahrrädern) an den Stegen der Werft angedockt werden.

    6. Auf dem Gelände der Werft dürfen keine Drogen konsumiert werden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Alkohol, Marihuana). Personen, die solche Substanzen mit sich führen oder unter deren Einfluss zu stehen scheinen, wird der Zutritt zum Gelände der Werft an den Registrierungsstellen verweigert. Eine Taschenkontrolle muss auf Verlangen akzeptiert werden.

    7. Müll ist in die Wertstoffsammelstelle des IWR zu entsorgen

      • a) Jeder Teilnehmer hat Müll zu sammeln und zu entsorgen, wann und wo immer er ihn findet.

  2. Ruderverein

    1. Die Teilnehmer der IWR sind Gäste des Ruderclubs und haben sich als solche zu verhalten.

    2. Die Mitglieder des Ruderclubs haben Vorfahrt und den Vorrang beim Einsetzen ihrer Boote.

    3. Der Müll ist in die IWR-Behälter zu entsorgen.

      • a) Jeder Teilnehmer hat den Müll zu sammeln und zu entsorgen, wann und wo immer er ihn findet.

    4. Da es sich um einen öffentlich zugänglichen Ort handelt, an dem Minderjährige anwesend sind, ist der Konsum von Marihuana verboten.

  3. Campingplatz Kielseng

    1. Der Campingplatz ist ein Arbeitslabor der Fachhochschule Flensburg (FUAS). Alle Gebäude, Boote, Türme, Dächer usw. dürfen nicht betreten werden. Die Anordnungen der FUAS-Mitarbeiter sind zu befolgen.

    2. Die gekennzeichneten Zugänge müssen jederzeit offengehalten werden (für Mitarbeiter und Feuerwehr)

    3. Offenes Feuer und Grillen sind nur mit Genehmigung und unter Aufsicht des HSFL-Personals erlaubt.

    4. Der Müll ist in die Behälter des IWR zu entsorgen.

      • a) Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, Müll zu sammeln und zu entsorgen, wann und wo immer er ihn findet.

    5. Das Parken auf dem Gelände ist nur für Wohnmobile erlaubt; Fahrzeuge, die nicht zum Schlafen benutzt werden, müssen anderswo geparkt werden (z.B. auf öffentlichen Parkplätzen)

    6. Da minderjährige Personen anwesend sind, ist der Gebrauch/Konsum von Marihuana verboten.

    7. Es gibt keine Sicherheitskontrollen – jeder ist für sein Eigentum selbst verantwortlich.

  4. Campingplatz KTS

    1. Der Campingplatz ist eine funktionierende öffentliche Schule der Stadt Flensburg. Alle Gebäude sind nicht zugänglich.

    2. Weder auf dem Rasen noch auf der Rennbahn sind Fahrzeuge erlaubt.

    3. Markierte Zufahrtswege müssen jederzeit freigehalten werden (Feuerwehr)

    4. Offenes Feuer und Grillen sind nicht erlaubt.

    5. Müll ist in den IWR-Behältern zu entsorgen.

      • a) Jeder Teilnehmer hat den Müll zu sammeln und zu entsorgen, wann und wo immer er ihn findet.

    6. Da minderjährige Personen anwesend sind, ist der Gebrauch/Konsum von Marihuana verboten.

    7. Es gibt keine Sicherheitskontrollen – jeder ist für sein Eigentum selbst verantwortlich.

Captains Meeting
  1. Es darf nur eine Person pro Boot am Captains Meeting teilnehmen.

  2. Bei der Anmeldung erhalten die Teams eine Captains-Meeting-Card für jedes Boot. Jeder Teilnehmer, der am Captains Meeting teilnehmen möchte, muss eine solche Karte mitbringen.

  3. Das Captains Meeting wird in regelmäßigen Abständen nach dem Frühstück und Mittagessen einberufen.

  4. Wird zusätzlich ein Captains-Meeting abgehalten, so erfolgt eine Ankündigung.

Boote
  1. Der Kapitän eines jeden Bootes ist für sein Boot in jeder Hinsicht verantwortlich.

  2. Die Boote müssen ihre Antriebskraft aus der Muskelkraft beziehen. Die Hauptmuskelkraft muss von den Beinen aufgebracht werden. Jede Art von Energiespeicherung ist verboten.

  3. Die Boote müssen gleich lang oder kürzer als 6 m sein (LOA ≤ 6 m).

  4. Die Boote müssen in der Breite kürzer als in der Länge sein.

  5. Die Boote dürfen einen maximalen Tiefgang von 1,2 m haben.

  6. Nur zwei Personen dürfen die Antriebskraft aufbringen.

  7. Die Boote dürfen nur in zugelassenen Gewässern betrieben werden. Das Gebiet der zugelassenen Gewässer wird von den Organisatoren der IWR durch Markierungsbojen und/oder auf Seekarten gekennzeichnet. Alle anderen Fahrzeuge haben Vorfahrt (Fähren, Segelboote usw.). Die Boote müssen einen ausreichenden Abstand zu diesen halten. Die Kapitäne der Boote sind dafür verantwortlich, dass ihre Fahrer die Grenzen kennen.

  8. Wenn während der Veranstaltung Änderungen am Boot vorgenommen werden, die die Leistung des Bootes in irgendeiner Disziplin verändern, gelten folgende Bestimmungen:

    1. Alle Änderungen müssen am schwimmenden Boot durchgeführt werden können. Sie müssen vorgeführt werden, wenn dies von einem Kapitän oder der Wettfahrtleitung verlangt wird.

    2. Alle Teile (außer Werkzeug), die für diese Änderungen benötigt werden, müssen während aller Wettfahrten an Bord mitgeführt werden.

    3. Die Nichtbeachtung führt zur Disqualifikation aller Wettfahrten, bei denen nicht genehmigte Änderungen vorgenommen wurden oder bei denen Teile, die für diese Änderungen benötigt wurden, nicht an Bord mitgeführt wurden.

  9. Wasserballast

    1. Alle permanenten oder temporären Wasserballasttanks, die in einer Regatta verwendet werden sollen, müssen von der Wettfahrtleitung eine Woche vor der Regatta genehmigt werden.

    2. Die Verwendung von Wasserballast in Tanks, die nicht von der Wettfahrtleitung genehmigt sind, führt zur Disqualifikation von allen Wettfahrten, in denen der Wasserballast verwendet wurde.

  10. Wenn das Boot beschädigt ist, kann es an Land repariert werden. Die Wettfahrtleitung muss so schnell wie möglich über notwendige Reparaturen informiert werden. Während solcher Reparaturen dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden, die die Leistung des Bootes verbessern.

  11. Größere Veränderungen an der Form des Bootes während der Veranstaltung sind nicht erlaubt.

  12. Jedes Boot, das gegen eine dieser Regeln verstößt, wird von allen Rennen disqualifiziert.

Rennen
  1. Die Rennen beginnen, wenn die Wettfahrtleitung es sagt. Sollten Probleme auftreten, können diese in einer anschließenden Kapitänsbesprechung besprochen werden.

  2. Die IWR besteht in der Regel aus den folgenden Wettkämpfen:

    1. 100m Sprint

    2. Slalom

    3. Forward-Stop-Backward (FSB)

    4. Acceleration (10m sprint)

    5. Bollard Pull

    6. Long Distance

    7. Secret Mission

    8. Gesamtleistung wird nach dem Low-Point-System aus den folgenden Disziplinen berechnet:

      • a) 100m Sprint

      • b) Slalom

      • c) Forward-Stop-Backward (FSB)

      • d) Acceleration (10m sprint)

      • e) Bollard Pull

      • f) Long Distance

    9. Die Disziplinen können vom Rennkomitee abgeändert oder weggelassen werden.

  3. Die Ergebnisse der Rennen werden an der Anzeigetafel ausgehängt.

    1. Alle vor der Siegerehrung veröffentlichten Ergebnisse sind vorläufig und können sich noch ändern.

    2. Boote, die nicht an den Rennen teilnehmen, dürfen die Rennen nicht stören. Wenn ein Boot die Regatta stört, wird das störende Boot für diese Disziplin disqualifiziert.

    3. Boote, die disqualifiziert wurden oder nicht an einem Rennen teilgenommen haben, werden nach der Anzahl der beendeten Boote in diesem Rennen (Qualifikation, Halbfinale, Finale, ...) plus einem Punkt bewertet.

    4. Alle Boote, die für eine Wettfahrt vorgesehen sind, müssen zur angegebenen Zeit am Startplatz bereit sein. Im Zweifelsfall entscheidet die Wettfahrtleitung über eine zusätzliche Zeit. Alle Teilnehmer haben darauf zu achten, dass der Zeitplan eingehalten wird und somit weniger Zeit für Sonderbehandlungen bleibt. Einzelne Wiederholungen von Booten sind in den Halbfinals und Finals nicht möglich.

    5. Wenn ein Boot beschädigt ist und nicht mehr antreten kann, muss die Wettfahrtleitung sofort informiert werden.

    6. Wenn ein Boot in einem Rennen beschädigt wird, hat es die Möglichkeit, nach einer Reparatur erneut zu starten, wenn es die Ziellinie nicht vorher überquert. Im Falle einer Beschädigung muss die Mannschaft ein Signal geben und das Boot anhalten. Diese Regel gilt nicht während des Langstreckenrennens.

  4. Frühstart

    • Startet ein Boot bei den Disziplinen 100 m Sprint, FSB oder Slalom zu früh, wird dieser Lauf für das betreffende Boot nicht gewertet.

    • Ein Rennen mit einem Frühstart wird nicht abgebrochen. Die Zeiten der anderen Boote werden regulär gewertet.

    • Mit Ausnahme des Langstreckenrennens erhält jedes Boot bei einem Frühstart eine Möglichkeit, den Lauf zu wiederholen. Kommt es beim Wiederholungslauf erneut zu einem Frühstart, wird das Boot für diese Disziplin disqualifiziert.

Disziplinen
  1. 100 m Sprint

    1. Der 100 m Sprint ist ein Rennen über ca. 100 Meter.

    2. Gestartet wird aus dem Stand.

    3. Ein Boot hat das Ziel erreicht, sobald der Bug die Ziellinie überquert hat.

    4. Pro Lauf treten maximal vier Boote gegeneinander an.

    5. Alle Boote nehmen am Qualifying teil.

    6. Die 16 schnellsten Boote des Qualifyings qualifizieren sich für das Halbfinale.

    7. Die vier schnellsten Boote der Halbfinal-Läufe erreichen das A-Finale. Die Boote mit den fünft- bis achtbesten Zeiten treten im B-Finale an.

    8. Das schnellste Boot im A-Finale gewinnt die Disziplin. Die Plätze 2 bis 4 werden ebenfalls durch das A-Finale bestimmt. Plätze 5 bis 8 ergeben sich aus dem B-Finale. Plätze 9 bis 16 werden anhand der Halbfinal-Zeiten gewertet, alle weiteren anhand ihrer Qualifying-Zeit.

    9. In Halbfinals und Finals ist ein Wiederholungslauf bei Schäden oder technischen Problemen nicht möglich.

  2. Slalom

    1. Der Slalom-Parcours wird von der Rennleitung festgelegt.

    2. Alle Boote müssen die Bojen in der vorgegebenen Reihenfolge und auf der korrekten Seite umrunden. Die erste Boje muss an Steuerbord (rechts) passiert werden.

    3. Die Bojen dürfen berührt werden, jedoch muss das gesamte Boot außen um die Bojen herumfahren.

    4. Gestartet wird aus dem Stand.

    5. Ein Boot hat das Ziel erreicht, sobald der Bug die Ziellinie überquert hat.

    6. Pro Lauf treten maximal vier Boote gegeneinander an.

    7. Alle Boote nehmen am Qualifying teil.

    8. Die 16 schnellsten Boote qualifizieren sich für das Halbfinale.

    9. Die vier schnellsten Boote der Halbfinal-Läufe erreichen das A-Finale. Die Boote mit den fünft- bis achtbesten Zeiten treten im B-Finale an.

    10. Die Platzierungen erfolgen wie im Sprint: A-Finale für Plätze 1–4, B-Finale für Plätze 5–8, Halbfinalzeiten für Plätze 9–16, Qualifyingzeiten für alle weiteren.

    11. In Halbfinals und Finals ist ein Wiederholungslauf bei Schäden oder technischen Problemen nicht möglich.

  3. Forward–Stop–Backward (FSB)

    1. Die Boote fahren ca. 50 m vorwärts, stoppen hinter einer Markierung und kehren dann rückwärts zur Start-/Ziellinie zurück.

    2. Die Stop-und-Rückfahr-Linie muss vom gesamten Boot überfahren werden.

    3. Die Linie ist deutlich markiert.

    4. Gestartet wird aus dem Stand.

    5. Start- und Ziellinie sind identisch.

    6. Ein Boot hat das Ziel erreicht, sobald das Heck die Ziellinie überquert hat.

    7. Alle Boote nehmen am Qualifying teil.

    8. Die 16 schnellsten Boote qualifizieren sich für das Halbfinale.

    9. Die vier schnellsten Boote der Halbfinal-Läufe erreichen das A-Finale. Die Boote mit den fünft- bis achtbesten Zeiten treten im B-Finale an.

    10. Die Wertung erfolgt wie bei den anderen Disziplinen.

    11. In Halbfinals und Finals ist ein Wiederholungslauf bei Schäden oder technischen Problemen nicht möglich.

  4. Bollard Pull

    1. Die Zugkraft eines Bootes wird über einen Zeitraum von 30 Sekunden gemessen. Der erste Kraft-Peak wird bei der Mittelwertberechnung ausgeschlossen.

    2. Das Boot mit der höchsten durchschnittlichen Zugkraft gewinnt den Wettbewerb.

    3. Jedes Boot hat einen Versuch.

  5. Beschleunigung

    1. Die Acceleration-Disziplin ist ein Sprintrennen über ca. 10 Meter.

    2. Gestartet wird aus dem Stand.

    3. Ein Boot hat das Ziel erreicht, sobald der Bug die Zielmarkierung überquert hat.

    4. Gewertet wird die benötigte Beschleunigungszeit.

    5. Jedes Boot hat drei Versuche – der beste zählt.

  6. Long Distance

    1. Long Distance wird mit fliegendem Start gestartet. Details zum Startverfahren werden im Captains’ Meeting erklärt.

    2. Alle Boote starten gemeinsam.

    3. Das Rennen dauert etwa eine Stunde. Der genaue Ablauf wird ebenfalls im Captains’ Meeting erläutert.

    4. Die Platzierung richtet sich nach der Fahrzeit und der zurückgelegten Strecke.

    5. Ein Boot muss Kollisionen vermeiden, wenn dies zumutbar möglich ist. Boote mit Wegerecht oder Raumanspruch müssen nicht ausweichen, solange klar ist, dass das andere Boot keinen Raum lässt.

    6. Wechselt ein Boot mit Wegerecht seinen Kurs, muss es den anderen Booten ausreichend Raum zum Ausweichen lassen.

    7. Befinden sich zwei Boote in Überlappung, hat das Boot Vorrang, das beim Beginn der Überlappung vorne lag. Das andere Boot muss ausweichen.

    8. Bojenraum

      • a) Regel 8.7.5 gilt, wenn zwei Boote dieselbe Boje an der gleichen Seite passieren müssen und mindestens eines von ihnen sich weniger als 12 m (ca. zwei Bootslängen) von der Boje entfernt befindet. Sie gilt nicht, wenn ein Boot sich der Boje nähert und das andere sie verlässt, oder wenn es sich um ein dauerhaftes Hindernis handelt (dann gilt 8.7.9).

      • b) Wenn Boote überlappen, muss das außen liegende Boot dem innen liegenden Boot Raum an der Boje geben.

  7. Hindernisse

    • a) Regel 8.7.9 regelt das Verhalten an Hindernissen, außer es handelt sich um eine Boje, die alle auf derselben Seite passieren müssen, oder wenn Regel 8.7.7 auf ein anderes, überlappendes Boot zutrifft.

    • b) Ein Boot mit Wegerecht darf das Hindernis auf beliebiger Seite passieren.

    • c) Bei überlappenden Booten muss das außen liegende Boot dem innen liegenden ausreichend Raum zum Passieren lassen – es sei denn, dies war von Beginn der Überlappung an nicht möglich.

  8. Secret Mission

    1. Inhalt, Regeln und Ablauf dieses Wettbewerbs bleiben bis zum Start geheim.

Proteste und Anhörungen
  1. Protestkomitee

    1. Das Protestkomitee besteht aus einem Mitglied des Rennkomitees sowie vier weiteren von der IWR-Organisation benannten Personen.

    2. Es ist für die Bearbeitung und Entscheidung aller Proteste während der Regatta zuständig.

  2. Protestberechtigung

    1. Die Crew eines Bootes kann ein anderes Boot wegen Regelverstößen gemäß Abschnitt 7.0.0 und 8.0.0 in Rennen protestieren, an denen sie selbst teilgenommen hat.

    2. Der oder die Kapitän*in eines Bootes kann:
      a) ein anderes Boot wegen Regelverstößen gemäß Abschnitt 7.0.0 und 8.0.0 in Rennen protestieren, an denen das eigene Boot teilgenommen hat, und
      b) ein anderes Boot auch wegen Regelverstößen gegen Abschnitt 6.0.0 protestieren.

    3. Das Rennkomitee und das Protestkomitee können jedes Boot bei Verstößen gegen beliebige Regeln protestieren.

    4. Alle Teilnehmenden sind berechtigt, Boote wegen Verstößen gegen Abschnitt 4.0.0 zu protestieren.

    5. Ein Protest darf nur eingereicht werden, wenn die protestierende Person den Vorfall selbst beobachtet hat.

  3. Protesteinreichung

    1. Die protestierende Partei muss alle betroffenen Parteien unverzüglich über den Protest informieren.

    2. Zusätzlich muss das Rennkomitee sofort nach dem Rennen über den Protest in Kenntnis gesetzt werden.

    3. Der Protest ist innerhalb von einer Stunde nach Ende des betreffenden Rennens mit dem vorgesehenen Formular beim Rennkomitee einzureichen.

  4. Anhörungen

    1. Reguläre Anhörungen finden jeweils nach Abschluss der Rennen eines Tages statt.

    2. Zusätzliche Anhörungen können nach Ermessen des Protestkomitees einberufen werden.

    3. Der Ablauf einer Anhörung erfolgt in folgender Reihenfolge:
      a) Anhörung eines Vertretenden der protestierenden Partei
      b) Anhörung eines
      Vertretenden der protestierten Partei
      c) Anhörung möglicher Zeug*innen

  5. Entscheidungen

    1. Entscheidungen über Konsequenzen aus einem Protest werden nicht-öffentlich vom Protestkomitee getroffen.

    2. Die Entscheidungen des Protestkomitees sind endgültig – ein Einspruch beim Captains' Meeting oder bei den Veranstaltenden ist nicht möglich.

    3. Alle beteiligten Parteien werden unverzüglich über die Entscheidung informiert.

    4. Die Entscheidungen werden beim nächsten Captains' Meeting öffentlich bekanntgegeben.

Haftungsausschluss

Die Organisatoren der IWR 2024 und ihre Vertreter sind nicht verantwortlich für irgendwelche Verluste von Leben oder Eigentum (Eigentum), persönliche Schäden des Eigentums, die verursacht werden.

Setz dich gerne mit uns in Kontakt.

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Montag–Donnerstag
09:00–13:00 Uhr
Freitag–Sonntag
geschlossen

Standort

im Gebäude 14 hinter dem B-Gebäude