Beim Studienstart fallen viele Kosten an: beim Kauf eines Laptops oder Tablets, von Lernmaterialen, oder bei der Zahlung der Mietkaution. Um Studienanfänger*innen aus Elternhäusern mit geringem Einkommen den Studienstart zu erleichtern, zahlt der Bund eine Studienstarthilfe.
Studienstarthilfe
Wie viel?
einmalig 1.000 €
geschenkt (muss nicht zurückgezahlt werden)
Die Studienstarthilfe kann unabhängig von einem späteren BAföG-Bezug beantragt werden und wird nicht auf das BAföG angerechnet.
Studienstarthilfe beantragen
Wie stelle ich den Antrag?
Der Antrag kann über BAföG Digital gestellt werden.
Für die Beantragung der Studienstarthilfe ist eine Bund ID zwingend erforderlich. Wie du diese erhältst, kannst du auf der Seite von BAföG Digital nachlesen.
Ein Antrag auf Studienstarthilfe kann nur bis zum Ende des Monats, der auf den Monat des Ausbildungsbeginns folgt, gestellt werden. Beginnt an der Hochschule das Wintersemester z. B. am 1. Oktober, dann kannst du den Antrag bis zum 30. November stellen.
Bei inhaltlichen oder technischen Problemen kannst du dich an die BAföG Service Hotline wenden. Diese erreichst du montags bis donnerstags von 8 - 18 Uhr und freitags von 8 - 16:30 unter der 0800-223 63 41.
Setz dich gerne mit uns in Kontakt.
Kontakt
Papierladen
Öffnungszeiten
- Montag–Donnerstag
- 09:00:00–13:00:00 Uhr
- Freitag–Sonntag
- geschlossen
Standort
im Gebäude 14 hinter dem B-Gebäude